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Allgemeine Geschäftsbedingungen der 
Eberhardt Druckwerke GmbH

Stand Juli 2018 

1. Geltung

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) liegen allen Verträgen zugrunde, die Sie mit Eberhardt Druckwerke GmbH abschließen oder abschließen werden und gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf die AGB ́s hingewiesen wird. Diese AGB gelten daher für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Lieferungen und Leistungen von Eberhardt Kuvert GmbH.

1.2. Gegenbestätigungen durch den Kunden mit dem Hinweis auf seine eigenen AGB ́s wird ausdrück- lich widersprochen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für das Abgehen des Schriftlichkeitsgebotes.

1.3. Eberhardt Druckwerke GmbH ist berechtigt, die AGB jederzeit abzuändern. Mit der Abgabe einer Bestellung/Vertragserklärung anerkennen Sie die geänderten AGB in der jeweils gültigen Version und erklären sich mit diesen einverstanden. 

2. Leistungsumfang, Angebote, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden, Vertragsabschluss
2.1. Der Umfang der zur erbringenden Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Eber- hardt Kuvert GmbH im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch Eberhardt Druckwerke GmbH. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Eberhardt Druckwerke GmbH. Bei Erfüllung des Auftrages besteht innerhalb der vom Kunden vorgegebenen Rahmenbedingungen Gestaltungsfreiheit von Eberhardt Kuvert GmbH.

2.2. Alle Leistungen von Eberhardt Druckwerke GmbH (insbesondere elektronische Dateien, Farbabdrucke, Entwürfe) sind vom Kunden genau zu überprüfen und binnen 3 Werktagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe geltend diese als vom Kunden genehmigt und freigegeben.

 

2.3. Der Kunde wird Eberhardt Druckwerke GmbH zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Leistungserbringung notwendig sind. Der Kunde wird Eberhardt Kuvert GmbH unverzüglich über alle Umstände informieren, die für die Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind. Dies auch, wenn sie ihm erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Eberhardt Kuvert GmbH verzögert werden oder wiederholt werden müssen.

 

2.4. Der Kunde hat Eberhardt Druckwerke GmbH Bildmaterialen, Logos, Schriften etc. in ausreichender dem Auftrag entsprechender geeigneten Dateigröße zur Verfügung zu stellen und verpflichtet sich der Kunde die Eberhardt Kuvert GmbH zur Verfügung gestellten Unterlagen auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Bei der Datenübertra- gung hat der Kunde vor Übersendung jeweils ein dem neuesten technischen Stand entsprechendes Virenschutzprogramm einzusetzen. Die Datensicherung obliegt dem Kunden. Eberhardt Kuvert GmbH ist berechtigt Kopien anzufertigen.

 

2.5. Die Gefahr allfälliger Fehler geht mit der Druck- bzw Fertigungsfreigabe auf den Kunden über.

 

2.6. Angebote von Eberhardt Kuvert GmbH sind jeweils freibleibend. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen 7 Tage ab dessen Zugang bei Eberhardt Druckwerke GmbH gebunden und kommt der Vertrag durch die schriftliche Annahme durch Eberhardt Kuvert GmbH zu Stande, außer Eberhardt Kuvert GmbH gibt zweifelsfrei (zB durch Leistungserbringung auf Grund des Auftrags) zu erkennen, dass Eberhardt Kuvert GmbH den Auftrag annimmt. 

3. Fremdleistungen, Beauftragung Dritter

3.1. Eberhardt Druckwerke GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, Leistungen selbst auszuführen, sich Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 

3.2. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Soweit Eberhardt Kuvert GmbH notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Eberhardt Kuvert GmbH.

 

4. Termine

4.1. Fixtermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten nur als annähernd und unverbindlich.


4.2. Verzögert sich eine Lieferung/Leistung von Eberhardt Kuvert GmbH die sie nicht zu vertreten hat, wie zB Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhergesehene, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern und Vertragspartnern von Eberhardt Kuvert GmbH, ruhen die Leistungs- bzw Lieferverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als 2 Monate andauern, ist der Kunde und Eberhardt Kuvert GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

4.3. Befindet sich Eberhardt Kuvert GmbH im Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, nachdem er Eberhardt Kuvert GmbH eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

5. Honorar, Zahlung, Eigentumsvorbehalt

5.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von Eberhardt Kuvert GmbH für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Eberhardt Kuvert GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen, sowie Zwischenabrechnungen bzw Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

5.2. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich Umsatzsteuer zuzüglich Barauslagen und Fahrtspesen.


5.3. Bei Verarbeitung extra angefertigter Spezialpapiere oder Sonderformate behält sich die Eberhardt Kuvert GmbH vor, die gesamte vom Papierhersteller gelieferte Menge zu verarbeiten und zu berechnen. Bei Bestellung von Anbruchsmengen wird grundsätzlich die kleinste Originalverpackungseinheit geliefert und berechnet.

5.4. Das Honorar wird sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die von Eberhardt Kuvert GmbH gelieferte Ware und Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten im Eigentum von Eberhardt Kuvert GmbH. Bei Zahlungsverzug gelten 10% Zinsen p.a. als vereinbart. Weiters verpflichtet sich der Kunde Mahn- und Inkassospesen sowie Rechtsanwaltskosten zu ersetzen.

5.5. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Eberhardt Kuvert GmbH weiters berechtigt, alle anderen erbrachten Leistungen- und Teilleistungen sofort fällig zu stellen. Bei einer Ratenvereinbarung gilt Terminsverlust als vereinbart. D.h., dass bei nicht oder nicht fristgerechter Bezahlung eines Teiles einer Rate die gesamte noch offene Schuld sofort zur Zahlung fällig wird.

5.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von Eberhardt Kuvert GmbH aufzurechnen, außer die Forderung wurde von Eberhardt Kuvert GmbH schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. 

6. Gewährleistung:

6.1. Bei der Bestellung von Drucksorten gilt:
In allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.
Dies gilt insbesondere bei:

- geringfügigen Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
- geringfügigen Farbabweichungen gegenüber einem früheren Auftrag,
- geringfügigen Farbabweichungen zwischen einzelnen Bögen innerhalb eines Auftrages, 

- geringfügigen Schneid- und Falztoleranzen(=Abweichungen vom offenen oder gefalzten Endformat); insbesondere bei Broschüren bis zu 2 mm vom Endformat, Werbetechnik 1-2% vom Endformat, alle anderen Produkte bis zu 1 mm vom Endformat,

- geringfügigen Farbabweichungen zwischen Innenteil und Umschlag,

- geringfügigem Versatz (bis zu 1 mm) des partiellen UV-Lackes zum Druckmotiv.
Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdrucken und dem Endprodukt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine Farbechtheit garantiert werden kann! 

Der Druckpartner kann auch produktionsbedingt bei der Platzierung nicht auf die Laufrichtung des Papiers achten. Ein hierdurch bedingtes leichtes Aufbrechen beim Falzen sowie Abweichungen in der Festigkeit bzw. Steifheit des Produktes sind hinzunehmen und können nicht beanstandet werden. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der bestellten Ware, sofern es sich um keine Sonderanfer- tigung handelt, sind hinzunehmen. 

6.2. An allen Druckunterlagen, Stanzeinrichtungen, Werkzeugen, Klischees, Lithos und vergleichbaren Gegenständen behalten wir uns, sofern sie nicht vom Kunden zur Verfügung gestellt werden, Eigentum- und Urheberrechte vor. Ein Erwerb durch den Kunden mittels gesondertem Kaufvertrag ist möglich.

 

6.3. Die Auftragsausführung erfolgt entsprechend dem allgemeinen Stand der Technik im Rahmen der technisch notwendigen material- und verfahrensbedingten Toleranzen in handelsüblicher Qualität. Ein branchenüblicher Ausschuss, handelsübliche Abweichungen hinsichtlich Farbe, Gewicht und Stoffzusammensetzungen sowie bei Sonderanfertigungen produktionstechnisch bedingte Mengenabweichungen bis zu 10 %, bzw. bei Liefermengen von unter 25.000 Stück bis zu 20%, bleiben vorbe- halten. Dies gilt auch soweit der Bestellung ein Muster zu Grunde lag.

 

6.4. Der Kunde hat nach Erhalt der Ware diese sogleich zu Überprüfen und allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls spätestens innerhalb von 5 Tagen unter Beschreibung des Mangels schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Überprüfung nicht zu finden sind, müssen 5 Tage nach Erkennen des Mangels, unter Beschreibung des Mangels schriftlich spätestens innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden. Andernfalls gilt die Leistung/Ware als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzan- sprüchen sowie das Recht von Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschossen.

 

6.5. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Lieferung/Leistung durch Eberhardt Kuvert GmbH zu. Eberhardt Kuvert GmbH wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde Eberhardt Kuvert GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Eberhardt Kuvert GmbH ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Eberhardt Kuvert GmbH mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch nur unerheblich mindert. In diesem Fall hat der Kunde lediglich das Recht, eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Kunden die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

 

6.6. Es obliegt dem Kunden die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Eberhardt Kuvert GmbH haftet nicht für die Richtigkeit und/oder Zulässigkeit von Inhalten/Bildner/Logos etc, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden. Wird Eberhardt Kuvert GmbH wegen Verletzungen von Rechten Dritter in Anspruch genommen, so hält der Kunde Eberhardt Kuvert GmbH schad- und klaglos.

 

6.7. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber Eberhardt Kuvert GmbH gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen. 

6.8. Weitergehende Ansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund des Kunden - sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand/die gelieferte Leistung betreffen, übernimmt Eberhardt Kuvert GmbH keine Haftung. Von diesem Ausschluss; sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Kunden umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Eberhardt Kuvert GmbH verursacht werden. 

7. Haftung und Produkthaftung

7.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Eberhardt Kuvert GmbH für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder un- vollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu be- weisen.

7.2 Jegliche Haftung von Eberhardt Kuvert GmbH für Ansprüche, die auf Grund der von der Eberhardt Kuvert GmbH erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme, Druck, Gestaltung ...) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Eberhardt Kuvert GmbH seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für ihn nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Es ist unbedingt Punkt 6.4. der AGB ́s zu beachten! Insbesondere haftet Eberhardt Kuvert GmbH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsver- öffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat Eberhardt Kuvert GmbH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

7.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung von Eberhardt Kuvert GmbH. Schadenersatzanspruche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt. 

8. Kennzeichnung

8.1 Eberhardt Kuvert GmbH ist berechtigt, auf allen Produkten auf sich hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.


8.2 Eberhardt Kuvert GmbH ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis). 

9. Datenschutz Informationen zum Datenschutz, Datenschutzerklärung, Personenbezogene Daten
Die von Ihnen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden von der Eberhardt Kuvert GmbH ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung Ihrer Bestellung und Lieferung unserer Produkte (Kuvertprodukte), oder mit Ihrer ausdrücklich erteilten Einwilligung, die Sie uns freiwillig zur Verfügung gestellt haben, zu den mit Ihnen vereinbarten Zwecken, oder wenn eine sonstige rechtliche Grundlage im Einklang mit der DSGVO vorliegt, unter Einhaltung der datenschutz- und zivilrecht- lichen Bestimmungen, verarbeitet.
Personenbezogene Daten sind alle Daten, die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse enthalten, beispielsweise Name, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Geschlecht.


Information über Ihre Rechte - Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch/Widerruf, Datenübertragbarkeit, Beschwerde
Sie können jederzeit die Eberhardt Kuvert GmbH um Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten ersuchen und Ihr Recht auf Berichtigung, Datenübertragung, Widerspruch, Einschränkung der Bearbeitung sowie Sperrung oder Löschung unrichtiger bzw. unzulässig verarbeiteter Daten geltend machen.
Sie haben weiters jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, wobei die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Widerruf davon unberührt bleibt. 

Ihre Eingabe auf Auskunft, Berichtigung, Datenübertragung, Widerspruch, Widerruf, Einschränkung der Bearbeitung sowie Sperrung oder Löschung richten Sie bitte an:

Eberhardt Druckwerke GmbH, Gölsdorfgasse 2/2/12, 1010 Wien

office@eberhardt-kuvert.at, Tel: +43(0)1 53211370, Fax. Tel: +43(0)1 532113789

Darüber hinaus haben Sie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (in Österreich die Datenschutzbehörde), wenn Sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche in einer anderen Weise verletzt worden sind.

Aufbewahrung der Daten, Übermittlung von Daten an Dritte

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nicht länger aufbewahrt, als dies zur Erfüllung der vertraglichen und der gesetzlichen Verpflichtungen zur Aufbewahrung erforderlich ist. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt weiter, wenn Sie die Einwilligung zur Verarbeitung widerrufen bzw. die Löschung begehren. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, wenn sie zum Zwecke der Vertragsabwicklung oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder Sie als Kunde zuvor eingewilligt haben.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns besonders wichtig!

Zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten haben wir entsprechende organisatorische und technische Vorkehrungen unter Einhaltung eines angemessen hohen Standes der Sorgfaltsanforderungen getroffen.
Wir sind für Sie unter den oben angeführten Kontaktdaten für Ihre Fragen oder Ihren Widerruf sowie die Geltendmachung Ihrer Betroffenenrecht erreichbar. 

10. Gerichtsstand, Erfüllungsort, salvatorische Klausel

10.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Eberhardt Druckwerke GmbH. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald Eberhardt Kuvert GmbH die Ware dem von ihm gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat oder übergeben lassen hat. Jede Sendung, bei der eine äußerliche Beschädigung vorliegt (zB. der Verpackungskarton ist eingedrückt), ist vom Kunden nur unter Feststellung des Schadens seitens des Spediteurs/Frachtführers anzunehmen! Anderenfalls erlischt der Schadenersatzanspruch gegenüber Eberhardt Druckwerke GmbH.

10.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Eberhardt Kuvert GmbH und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis oder Entstehen desselben wird das für den Sitz für Eberhardt Kuvert GmbH sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist Eberhardt Druckwerke GmbH berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. 

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